AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Herbergszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Herberge 39. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Herberge 39 oder im Internetauftritt der Herberge einsehbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht erlaubt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Herberge 39 kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.3 Vertragspartner sind die Herberge 39, vertreten durch Uwe Riße, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

 

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1. Die Herberge 39 ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Funktionsräume und Parkplätze im Hof stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Herberge und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar zu zahlen. Kredit- oder EC-Karten können angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Herberge 39 die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Herberge 39 vorbehalten. Die Herberge 39 macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

3.4. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Herberge 39 ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Herberge 39 berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Herberge 39 allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit für Übernachtungsumsätze 7 %. Nicht betroffen sind aber solche Leistungen, die nicht unmittelbar zur Beherbergung gehören. Das gilt z. B. für das Frühstück, die Getränke, der Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet), die Überlassung von Funktionsräumen usw.

Für diese Nebenleistungen wird eine gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ausgewiesen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Gastes.

3.6. Die Preise können von der Herberge 39 ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Herberge 39 dem zustimmt.

3.7. Die Herberge 39 ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Herberge 39 geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Herberge. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der herberge 39 oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen der Herberge 39 und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Herberge 39 auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Herberge ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Herberge oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Herberge die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Herberge entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:

2.2 Stornierungsregelungen

Die Reservierung kann bis 14 Tage vor Buchungsdatum kostenfrei storniert werden.

Spätere Stornierungen berechnen wir mit 70% der Buchung,

binnen 48 Std. vor der reservierten Buchung bzw. bei Nichtanreise: 90%

 

5. Rücktritt der Herberge

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Herberge 39 in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Herberge auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist die Herberge ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die Herberge 39 berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Herberge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Herberge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Herbergsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Herberge in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.4. Die Herberge 39 hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Herberge 39 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Check in:

Die Zimmer können ab 14.00 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der Herberge abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

Zur besseren Disposition wird gebeten, der Herberge die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Herberge ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren.

Die Herberge 39 ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauffolgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

6.3. Check out:

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Herberge spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Herberge nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so werden 50 % des Zimmerpreises ohne Frühstück, nach 18.00 Uhr 100 %, berechnet.

 

7. Haftungen

7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Herberge 39 für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2. Die Herberge 39 haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Herberge bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Herberge 39 bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Herberge 39 auftreten, wird die Herbergebei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Herberge 39 Anzeige macht.

7.5. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die Herberge 39 nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Herberge 39. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.7. Die Nutzung von zahlpflichtigen WEB-Inhalten über das Hausnetz der Herberge ist verboten. Zuwiderhandlungen bedeuten den 100% Ersatz aller Aufwendungen der jeweiligen Nutzerkreise.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Herberge: Meißen.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Herberge unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verordnungen.